An der Integrierten Gesamtschule wird die Schullaufbahn Ihres Kindes nicht bereits nach der 4. Klasse durch die Einordnung ins dreigliedrige Schulsystem festgelegt. Unser Ziel ist es, durch genügend Zeit und individuelle Betreuung jedem Kind die Möglichkeit zu geben, sein Potential zu entwickeln und auszuschöpfen. Dabei bleibt der Klassenverband bestehen und die Klasse wird in der Regel von Klasse 5 bis Klasse 10 von demselben Klassenlehrer / derselben Klassenlehrerin geleitet. Das gibt den Schülerinnen und Schülern die Stabilität, die für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Leistungsfähigkeit so wichtig ist.
Wir informieren vor jeder anstehenden Entscheidung hinsichtlich der Schullaufbahn auf Elternabenden und in den Klassen und beraten individuell zweimal jährlich auf Schüler- und Elternsprechtagen.
Bei jeder Neueinstufung schlägt die Klassenkonferenz das Kursniveau für Ihr Kind vor. Sie als Eltern haben dann ein Widerspruchsrecht. Kann durch Beratung keine Übereinstimmung gefunden werden, gilt eine Probezeit von einem halben Jahr in dem von den Eltern gewählten Kurs.
Die Differenzierung an der IGS Schillerschule hat drei Säulen:
Mehr zur Verkursung und Notengebung in der Integrierten Gesamtschule finden Sie im Schulgesetz. (HSchG §27, VOBGM §§ 33-37)
August 2014, Karin Marré-Harrak, Schulleiterin