19. Januar 2022
Neue Corona-Kinderregeln in Hessen
Für alle Kinder gelten ab dem 17. Januar 2022 diese Coronaregeln in Hessen. Die Regeln sind unterteilt in die Bereiche Maskenpflicht, Tests/Negativnachweis & Quarantäne/Isolation/Betretungsverbot.
Maskenpflicht (ergänzt um aktuelle Empfehlungen des Gesundheitsamt OF)
- In Schulgebäuden (bspw. in Gängen oder Treppenhäusern) und auch am Sitzplatz.
- Keine Maskenpflicht im Freien & beim Pausenbrot.
- Keine Maskenpflicht in der Kita.
- Im Sportunterricht gelten aktuell vom Gesundheitsamt Offenbach empfohlene Regelungen, die u.U. ein Tragen von Masken - je nach Unterrichtsinhalt - nötig machen.
Tests/Negativnachweis
- Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule nur mit 3G (Ausnahme: Abschlussprüfungen und Klassenarbeiten).
- Testungen 3x wöchentlich.
- Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können ebenfalls an den regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
- Bei nachgewiesener Infektion in der Klasse: 14 Tage tägliche Testungen für die übrige Klasse.
- Das Testheft bleibt auch bei Fehlzeiten, am Wochenende und in den Ferien gültig. Im ÖPNV müssen Kinder über 6 Jahren in den Ferien einen tagesaktuellen Test vorlegen.
- Kinder bis zur Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.
Quarantäne/Isolation/Betretungsverbot
- Infizierte Kinder und Jugendliche müssen mindestens 7 Tage in Isolation und können sich dann mit einem PCR oder einem Schnelltest (bei einer Teststelle) freitesten.
- Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder, die Haushaltsangehörigen von Infizierten sind, müssen mindestens 5 Tage in Quarantäne und können sich dann mit einem PCR- oder einem Schnelltest (bei einer Teststelle) freitesten.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind:
- Dreifach geimpft (geboostert).
- Genesen und doppelt geimpft.
- Doppelt geimpft und genesen. - Geimpft, genesen, geimpft.
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung).
- Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests).
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung).
OHNE FREITESTUNG GILT: Entlassung aus der Isolation und Quarantäne nach 10 Tagen.
WICHTIG: Für Reiserückkehrende gelten andere Quarantäneregeln.
Verweise: