19. Januar 2022

Neue Corona-Kinderregeln in Hessen

Für alle Kinder gelten ab dem 17. Januar 2022 diese Coronaregeln in Hessen. Die Regeln sind unterteilt in die Bereiche Maskenpflicht, Tests/Negativnachweis & Quarantäne/Isolation/Betretungsverbot.

Maskenpflicht (ergänzt um aktuelle Empfehlungen des Gesundheitsamt OF)

  • In Schulgebäuden (bspw. in Gängen oder Treppenhäusern) und auch am Sitzplatz.
  • Keine Maskenpflicht im Freien & beim Pausenbrot. 
  • Keine Maskenpflicht in der Kita.
  • Im Sportunterricht gelten aktuell vom Gesundheitsamt Offenbach empfohlene Regelungen, die u.U. ein Tragen von Masken - je nach Unterrichtsinhalt - nötig machen. 

Tests/Negativnachweis

  • Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule nur mit 3G (Ausnahme: Abschlussprüfungen und Klassenarbeiten).
  • Testungen 3x wöchentlich. 
  • Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können ebenfalls an den regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
  • Bei nachgewiesener Infektion in der Klasse: 14 Tage tägliche Testungen für die übrige Klasse.
  • Das Testheft bleibt auch bei Fehlzeiten, am Wochenende und in den Ferien gültig. Im ÖPNV müssen Kinder über 6 Jahren in den Ferien einen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • Kinder bis zur Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.

Quarantäne/Isolation/Betretungsverbot

  • Infizierte Kinder und Jugendliche müssen mindestens 7 Tage in Isolation und können sich dann mit einem PCR oder einem Schnelltest (bei einer Teststelle) freitesten.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder, die Haushaltsangehörigen von Infizierten sind, müssen mindestens 5 Tage in Quarantäne und können sich dann mit einem PCR- oder einem Schnelltest (bei einer Teststelle) freitesten.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind: 

  • Dreifach geimpft (geboostert). 
  • Genesen und doppelt geimpft. 
  • Doppelt geimpft und genesen. - Geimpft, genesen, geimpft. 
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung). 
  • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests). 
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung). 

OHNE FREITESTUNG GILT: Entlassung aus der Isolation und Quarantäne nach 10 Tagen. 

WICHTIG: Für Reiserückkehrende gelten andere Quarantäneregeln.



Verweise: